V o r a u s s e t z u n g e n für die Anerkennung einer Kurs- und Seminarleiterausbildung
Nur Kurs- und SeminarleiterInnen, die eine Ausbildung an einer von uns und unseren Landesverbänden anerkannten
Ausbildungsstätte absolviert haben und/oder eine Prüfung ihrer Kenntnisse vor dem Prüfungsausschuss des Bundesverbandes abgelegt haben, dürfen mit dem Vermerk der Anerkennuung ihrer Ausbildung durch den
Bundesverband werben. Damit wwird sichergestellt, dass ein Höchstmaß an Fachkenntnissen vorhanden ist und die Kurs- und SeminarleiterInnen theoretisch und praktisch befähigt sind, selbstständig Kurse und
Seminare in den aufgeführten Fachgebieten abzuhalten.
Voraussetzungen, die der Bundesverband und seine Landesverbände an die Anerkennung einer Ausbildungsstätte stellen, finden Sie nachstehend unter:
Info, Termine und Teilnahmegebühren über Ausbildungsseminare, die in enger
Zusammenarbeit mit dem Bundesverband und seinen Landesverbänden durchgeführt werden, finden Sie nachstehend unter: